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Satzung des Vereins
§ 1 – Name und Sitz
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§ 2 – Zielsetzung
a) Durch Geld- und Sachspenden ermöglicht der Verein die Ergänzung, Beschaffung und Unterhaltung von Lehr- und Lernmitteln und Einrichtungsgegenständen der Schule über die verfügbaren öffentlichen Mittel hinaus.
b) Durch Unterstützung des Schullebens und bei Schulveranstaltungen, wie z. B. Festen, Feiern, Klassenfahrten, Projekten, Workshops usw.
c) Zuschüsse für die Beteiligung an Schulveranstaltungen können für Kinder aus sozial und wirtschaftlich schwachen Familien ermöglicht werden.
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§ 3 – Einkünfte und Vereinsvermögen
– Mitgliederbeiträge
– Spenden (freiwillige Zuwendungen der Mitglieder, Firmen, Sponsoren u. a.)
– Sachleistungen
– Dienstleistungen
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§ 4 – Mitglieder
a) jede natürliche Person vom vollendeten 18. Lebensjahr an,
b) jede juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts,
c) sowie Vereine, die für die Ziele des Vereins eintreten wollen und bereit sind den Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
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§ 5 – Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht:
a) selbst zu wählen und gewählt zu werden,
b) die Angebote des Vereins in Anspruch zu nehmen,
c) die Satzung einzuhalten,
d) die Beiträge gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung zu entrichten.
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§ 6 – Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das laufende Kalenderjahr.
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§ 7 – Organe
Organe des Vereins sind:
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§ 8 – Mitgliederversammlung
a. Annahme und Änderung der Satzung
b. Festsetzung der Beiträge
c. Entgegennahme der Tätigkeitsberichte des Vorstandes und des Berichtes des Rechnungsprüfers
d. Wahl des Vorstandes
e. Wahl von einem Rechnungsprüfer und einem Stellvertreter (für die Amtsdauer des Vorstands)
f. Entlastung des Vorstandes
g. Auflösung des Vereins
Virtuelle Mitgliederversammlungen finden in einem nur für Mitglieder zugänglichen digitalen Konferenzsystem statt. Mitglieder müssen sich hierbei mit ihren Daten sowie einem gesonderten Passwort anmelden. Das Passwort ist jeweils nur für eine virtuelle Mitgliederversammlung gültig. Mitglieder, die ihre E-Mail-Adresse beim Verein registriert haben, erhalten das Passwort durch eine gesonderte E-Mail, die übrigen Mitglieder erhalten das Passwort per Brief. Ausreichend ist eine Versendung des Passworts zwei Tage vor der Mitgliederversammlung an die dem Verein zuletzt bekannte E-Mail-Adresse bzw. eine Woche vor Versammlung an die zuletzt bekannte Postadresse. Die Mitglieder sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten. Eine Weitergabe an dritte Personen ist nicht zulässig.
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§ 9 – Der Vorstand
a. dem Vorsitzenden des Vorstandes
b. dem Stellvertreter
c. dem Schatzmeister
d. zwei weiteren Vorstandsmitgliedern
Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
a. über die Richtlinien der Vereinsarbeit
b. über die Finanzplanung
c. Projektplanung
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§ 10 – Rechnungsprüfer
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§ 11 – Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung
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§ 12 – Sonderkündigungsrecht
Bedingt durch die Umstrukturierung des Fördervereins wird ein Sonderkündigungsrecht für das Kalenderjahr 2021 eingeräumt. Der § 12 verliert seine Gültigkeit am 31.12.2021.
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Unterschriften
gez. Martin Möck (Vorsitzender) und gez. Ulrike Fritz (Stellvertretende Vorsitzende)
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PDF-Download
Die Satzung könne Sie hier als PDF-Datei herunterladen: